Beförderungsbestimmungen
1.
Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier zu einem Supererlebnis werden. Jeder Passagier trägt mit seiner guten Laune, seinem sportlichen Einsatz und mit seiner Disziplin viel dazu bei.
2.
Die Korbbesatzung ist eine Mannschaft. Es gilt der Grundsatz: Jeder für jeden!
3.
Bei den Startvorbereitungen und beim Start selbst, während der Ballonfahrt und insbesondere bei der Landung wird Ihnen der Ballonführer für Ihr ganz persönliches Verhalten Anweisungen erteilen.
4.
Der Ballonführer kann Sie aktiv beim Auf- und Abrüsten beteiligen. Bitte legen Sie dabei Ihre persönlichen Sachen im Servicewagen und nicht auf der Start- oder Landewiese ab, da sie dort leicht übersehen und beim Rangieren beschädigt werden können.
4a.
Für Gäste, die sich nicht aktiv beim Auf- und Abrüsten des Ballons beteiligen können oder dürfen (z.B. Jugendliche unter 14 Jahren), bitten wir um Ersatz, da unsere Fahrpreise so kalkuliert sind, dass jeweils alle beim Auf- und Abrüsten mit eingesetzt werden können.
5.
Den Anweisungen des Ballonführers, insbesondere bei der Landung, ist in beiderseitigem Interesse Folge zu leisten.
6.
Vor der Landung verstauen Sie bitte Brille, Kamera etc. in einer mitgebrachten Tasche am Korbboden und ziehen die von uns zur Verfügung gestellten Handschuhe an.
7.
Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Ballonkorb eigens angebrachten Haltegriffen (und nicht am Korbrand oder anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen Füßen und Knien leicht in die Hocke.
8.
Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung erst dann, wenn Sie vom Ballonführer dazu aufgefordert werden.
9.
Kleiden Sie sich bitte so, als wenn Sie zur gleichen Jahreszeit eine Bergwanderung unternehmen würden. Bitte bedenken Sie, dass die Landung eines Ballons bei bestimmten Wetterlagen mit einem harten Landestoß einhergehen kann und dass wir häufig mitten im Gelände, also auf einem Acker oder einer Wiese landen. Wichtig ist, dass Sie sich körperlich einer Ballonfahrt gewachsen fühlen. Eine Ballonfahrt ist am besten mit einer Bergwanderung vergleichbar. Sie müssen sich mit Ihrem vollen Gewicht festhalten können, denn es kann sein, dass der Ballonkorb bei der Landung auf die Seite kippt. Wenn Sie festes, knöchelumspannendes Schuhwerk tragen, sind Sie davor geschützt, bei einem Landestoß umzuknicken. Bitte denken Sie an eine Kopfbedeckung. Bei unsachgemäßer Kleidung oder im alkoholisierten Zustand können Sie vom Ballonführer von der Fahrt ausgeschlossen werden. Ihrer Sicherheit ist der größte Stellenwert eingeräumt.
10.
Bitte erwarten Sie spätestens ca. 1,5 Stunden vor dem verabredeten Fahrtermin (Treffzeit/Aufrüsttermin) unseren Anruf, ob die Fahrt stattfindet. Sollten Sie unseren Anruf nicht entgegennehmen können, verabreden Sie bitte mit unserem Büro eine andere Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Auf alle Fälle gilt Punkt 15 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11.
Bitte treffen Sie pünktlich am Startplatz ein.
12.
Unsere Leistung beinhaltet die Aufnahme in unser Buchungssystem, den Versand von bestellten Waren (z.B. Geschenkfahrschein und Modellballon), die eigentlichen Ballonfahrt und deren Bereitstellung über einen Zeitraum von 2 Jahren, eine Personen- und Sachversicherung und die traditionelle Taufe mit der Verleihung des persönlichen Adelstitels. Die Rückfahrt von der Landestelle zum Startplatz gehört nicht zur vereinbarten Leistung.
13.
Nach der Landung lassen Sie sich am besten abholen und übermitteln dafür eine Standortmeldung an Ihre Liebsten. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich, sowie auch bei der Bestellung eines Sammeltaxis.
14.
Richten Sie sich bitte darauf ein, dass Sie bei Tagesfahrten ca. drei bis vier Stunden, bei Dinner- und Nachtfahrten ca. sechs Stunden mit uns unterwegs sind.
15.
Diese Beförderungsbestimmungen auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften müssen sein, da sie hauptsächlich in Ihrem Interesse liegen und Ihrem Schutz dienen. Wir wünschen Ihnen zu Ihrer Ballonfahrt mit uns recht viel Vergnügen.
Haftung nach Luftverkehrsgesetz und EU-Verordnung 785/2004
Unsere Luftfahrzeuge sind nach den Regularien der o.a. Vorschriften ausreichend versichert (CSL-Deckung).
Stand 22.08.2021