Pilotenausbildung Voraussetzungen
Pilotenausbildung Voraussetzungen – die nationalen Regularien sind im Luftverkehrsgesetz verankert. Grundlage des Lizenzwesens im Bereich Ballonfahrt ist die EU-Verordnung 2018/395.
– die medizinische Tauglichkeit
- Sie sollten allgemein fit sein. Dazu gehört, dass Sie einen 3-Minuten-Belastungstest auf einem Fahrrad einigermaßen überstehen;
- keine Brille mit Doppelverglasung tragen;
- Ihr Hörvermögen im mittleren Frequenzbereich sollte vorhanden sein. Ein Hörgerät als Vertärker ist kein Problem.
– die persönliche Tauglichlichkeit
- Ihr Punktekonto in Flensburg sollte in der Vielfalt der Verstöße so ausgeglichen sein, dass keiner in Ihnen einen unbelehrbaren Verkehrssünder vermutet.
- Außerdem sollte die letzte Vorstrafe aus dem Zentralregister gelöscht sein. Zu Recht möchte man in der Luftfahrt nur zuverlässige Bürger haben.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann die Pilotenausbildung beginnen. Hier geht es weiter.